Gesetze

Staats- und Verfassungsrecht

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Zivilrecht und Strafrecht

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Straßenverkehrsrecht

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Ergänzung zur StVO
  • § 3 Absatz 3 Nr. 1 → innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 70 km/h,

  • § 5 Absatz 1 Satz 1 → Es darf rechts und links überholt werden.

Ergänzung zur StVZO
  • § 40 Abs. 1 → Die Scheiben müssen eine ausreichende Durchsicht, in beide Richtungen gewährleisten. Farben müssen deutlich erkennbar sein. Die Windschutzscheibe muss klar durchsichtig sein.

Ergänzungen zur FZV
  • § 10 Abs. 5 → An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sind die Kennzeichen an der an der Rückseite anzubringen, wenn möglich auch auf der Vorderseite.

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